Unsere Behandlungsbedingungen

für Physiotherapie

Für reibungslose Abläufe und einen bestmöglichen Behandlungserfolg bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Physiotherapie bei mediwe: Mitarbeiterin übergibt einer Besucherin Unterlagen am Empfang.

Bitte komm mindestens 10 Minuten vor deinem ersten Behandlungstermin zu uns. Bring deine Krankenkassenkarte und dein Rezept mit, sofern du es noch nicht bei uns abgegeben hast. Wenn du kein gültiges Rezept vorlegen kannst, müssen wir dir die Behandlung privat in Rechnung stellen.

Wenn du eine Verordnung gemäß § 13a der Heilmittel-Richtlinie, eine sogenannte Blankoverordnung, erhalten hast, legt dein behandelnder Physiotherapeut nach der Diagnostik die Anzahl der Behandlungen und die Heilmittel deiner Behandlungsserie fest. Anschließend können wir deine voraussichtliche Zuzahlung ermitteln. Diese ist bereits zu Behandlungsbeginn fällig. Die endgültige Höhe deiner Zuzahlung steht erst am Ende der Behandlung fest. Hast du zu viel gezahlt, hast du Anspruch auf eine Rückerstattung. Im Laufe der Behandlungsserie kann sich auch eine Nachzahlung ergeben. Sobald eine solche Nachzahlung absehbar ist, informieren wir dich unverzüglich.

Du erklärst dich damit einverstanden, deine Unterschrift zu Beginn der Behandlung zu leisten. Außerdem erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Kontakt zu den Ärzten und weiteren Therapeuten aufnehmen dürfen, bei denen du in Behandlung bist, um einen angemessenen Austausch zu ermöglichen.

Wenn du gesetzlich versichert und nicht von der Zuzahlung befreit bist, werden vor deiner ersten Behandlung eine Rezeptgebühr von 10 Euro sowie eine Zuzahlung von 10 Prozent des Rezeptwertes fällig. Bist du von der Zuzahlung befreit, bring bitte deine Befreiungskarte mit.

Wenn du keine gültige Verordnung vorlegst, behalten wir uns vor, dir die vereinbarten Termine privat in Rechnung zu stellen.

Du kannst einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen? Bitte informiere uns mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per E-Mail, WhatsApp oder über die Online-Rezeption. Andernfalls behalten wir uns vor, dir den ausgefallenen Termin gemäß § 615 BGB in voller Vergütungshöhe privat in Rechnung zu stellen.

Diese Vereinbarung gilt unabhängig davon, ob deine Beihilfestelle und/oder deine private Krankenversicherung die Vergütung erstattet. Bitte erkundige dich dazu bei deinem Kostenträger. Mit einem Klick auf „Weiter geht’s!“ bestätigst du, dass du die oben genannten Behandlungsbedingungen gelesen und verstanden hast.